Anmeldung und Aufnahme in die Sprachheilschule
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren in die Sprachheilschule folgt den Abläufen der jeweils zuweisenden kantonalen Stellen. Die ambulanten logopädischen Dienste erfassen Kinder mit schweren Spracherwerbs- und Kommunikationsstörungen und stellen die entsprechenden Diagnosen. Kinder- und schulpsychologische Beratungsdienste erfassen bei Bedarf den emotionalen, sozialen und intellektuellen Entwicklungsstand des Kindes und diagnostizieren Störungen beim Erwerb der geschriebenen Sprache (Lesen, Schreiben).
Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf Beginn eines neuen Schuljahres. Unterjährige Aufnahmen sind in Ausnahmefällen möglich.