2.
Sofern die Eltern/Erziehungsberechtigten sowie die Leitung einen Aufenthalt in der Schule im Park in Betracht ziehen, wird gemeinsam eine Schnupperzeit in der Tagesschule und bei Bedarf im Wocheninternat vereinbart.
Die relevanten Fachberichte sind durch die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder die zuweisenden Stellen der Schule im Park zuzustellen.
Nach dem Schnuppern werden die Eltern/Erziehungsberechtigten sowie die zuweisenden Stellen informiert, ob das Kind an der Schule im Park aufgenommen werden kann.
Die Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten schriftlich alle für die Aufnahme an die Schule im Park erforderlichen Dokumente.